Nach Berichten des Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Bundesregierung die Initiative zur Vereinfachung der “elektronischen Signatur” ergriffen. Im Bundesrat sei ein entsprechender Gesetzentwurf bereits “durchgewunken” worden. Dr. Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer kommentierte: “Sinn und Zweck der qualifizierten elektronischen Signatur ist das Schaffen von Sicherheit. Wenn man die aufgibt, kann man es auch lassen.”
Wie recht er hat; ich habe bereits seit langem den Eindruck, dass die Förderung der elektronischen Signatur in Deutschland ziemlich überflüssig ist. Millionen Euro wurden in dieses Projekt gesteckt – aus meiner Sicht einer der Gründe, warum für experimentelle Projekte im Bereich e-Democracy kein Geld da ist. Andererseits: Das Geld wurde verpulvert, jetzt muss auch irgendwas sichtbar sein. Jeder, der mal einen Antrag auf Aushändigung einer solchen Karte in der Hand hatte, weiss, wie bürokratisch und nutzerfeindlich die bisherigen Regelungen waren. Ergebnis ist, dass zwar die Technik bereit steht, aber fast niemand eine solche Karte hat. Und die, die eine Karte haben, finden kaum Anwendungen, bei denen sie die Signatur anwenden können. Daher: Eine Vereinfachung ist bitter nötig. Denoch: Schade um das viele Geld.