In Spanien hat ab sofort jeder Bürger das Recht, seine Behördengänge online zu erledigen. Am 22. Juni ist das “Gesetz für den elektronischen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen” in Kraft getreten (Spanisch: LEY 11/2007, de 22 de junio, de acceso electrónico de los ciudadanos a los Servicios Públicos). Alle Verwaltungen müssen bis zum Jahr 2009 sicherstellen, dass ihre Services online abgerufen werden können. Die Behörden sollen dadurch Bürgernähe und Transparenz signalisieren. Nach dem Prinzip der “technologischen Neutralität” sollen Bürger und Verwaltungen zwischen verschiedenen technischen Alternativen wählen können.

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