Der Perlentaucher darf seine Zusammenfassungen von Buchrezensionen aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung weiterhin veröffentlichen und verkaufen. Die von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung eingereichten Klagen, in der dem Perlentaucher vorgeworfen wird, die Urheber- und Wettbewerbsrechte durch seine Rezensionsnotizen zu verletzen, wurden gestern mit Ihrer Klage vom Landgericht Frankfurt abgewiesen. Das Gericht folgte der Sichtweise der Kläger nicht. Diese gehen in der Klage davon aus, dass die Perlentaucher-Zusammenfassungen die Originalbesprechungen der Tageszeitungen ersetzen. Der heutige Tagesspiegel berichtet, dass die Süddeutsche Zeitung eine mögliche Berufung gegen das Urteil prüft.