Thomas de Maiziere
Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum “Recht auf Vergessen” verkündet. Über die Fragen, die diese Entscheidung aufgeworfen hat, will Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 2. Oktober im Rahmen einer Dialogrunde das Thema “Datenschutz im Span­nungs­ver­hält­nis zur In­for­ma­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit” mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Ziviligesellschaft diskutieren. Wir übertrugen die Veranstaltung im Livestream.

Im Vorfeld der Diskussion aus der Reihe “Forum Digitale Gesellschaft” beantwortete Thomas de Maizière uns einige Fragen.

politik-digital.de: Herr Minister, was ist das “Forum Digitale Gesellschaft”?

Thomas de Maizière: Das “Forum Digitale Gesellschaft” ist eine Veranstaltungsreihe, mit der ich zentrale Fragen der voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft aufgreifen und zur Debatte stellen möchte. Gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sollen Antworten auf aktuelle und zukünftige Fragen der Vernetzung gefunden werden.
Die Veranstaltungsreihe ist Teil der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Als Auftaktveranstaltung fand am 21. August 2014 bereits eine Expertenrunde zum Thema “Big Data – eine Herausforderung für den Datenschutz” statt. Die Ergebnisse der Diskussionen möchte ich im Rahmen meiner Initiative zur EU-Datenschutzreform berücksichtigen.
Thomas de Maizière

politik-digital.de: Womit beschäftigt sich dieses Forum?

Thomas de Maizière: Thema des nächsten Forums ist “Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit”. Ich möchte dort unter anderem über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zum “Recht auf Vergessen” diskutieren – mit den anwesenden Experten, aber auch mit dem Publikum vor Ort und den Zuschauern des Livestreams.

Ich würde mich freuen, wenn viele auch über Twitter mitdiskutieren, z. B über den Hashtag zum “Forum Digitale Gesellschaft”: #FoDiG.
Das Forum wird dieses Mal zusammen mit unseren Kooperationspartnern, der Berliner Datenschutzrunde und der Hertie School of Governance, ausgerichtet und findet am 2. Oktober 2014 in der Hertie School statt.

“Recht auf Vergessen”

Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 jedem Bürger im Internet ein Recht auf Vergessen oder korrekter auf Vergessenwerden zugebilligt. Deshalb können Betroffene von Suchmaschinenbetreibern die Löschung von Suchergebnissen fordern, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Da der EuGH kein Verfahren für den Umgang mit Löschanträgen vorgegeben hat, liegt die Entscheidung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit bisher bei den Suchmaschinenanbietern.

politik-digital.de: Warum ist gerade Meinungsfreiheit in der Datenschutzdebatte wichtig?

Thomas de Maizière: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Zeiten digitaler Vernetzung bei gleichzeitiger Datenexplosion im privaten Bereich von überragender Bedeutung. Es kann jedoch mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Meinungsfreiheit.

Die Möglichkeiten der Meinungsfreiheit haben sich durch das Internet potenziert, aber damit auch die Gefahren für diejenigen, die Gegenstand von Veröffentlichungen sind. Dennoch dürfen wir den Konflikt nicht einseitig lösen, sondern müssen eine neue Balance unter Berücksichtigung aller schutzwürdigen Interessen finden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten findet auch hier statt, und zwar möglichst mit Ergebnissen, bei denen wir nicht in ungläubiges Staunen verfallen, wenn wir die sogenannte digitale Welt mit der sogenannten realen Welt vergleichen.

Fotos: Bundesministerium des Innern/Henning Schacht und Bundesministerium des Innern/Jesco Denzel

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