Google LeistungsschutzrechtIm Rahmen der Debatte um das Leistungsschutzrecht  veröffentlichte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in der vergangenen Woche auf seiner Homepage eine Antwort auf die von Google geführte Kampagne “Verteidige dein Netz”. Mit Start der eigenen  Kampagne “Verteidige deine Presse” versucht  der VDZ die Argumente von Google gegen das Leistungsschutzrecht zu widerlegen.
Neben einem Gegenentwurf in Reaktion auf die zehn Punkte der Google-Kampagne             “Verteidige dein Netz”  vom vergangenen Dezember beauftragte der VDZ gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Zeitungsverlger (BDVZ) den Kölner Rechtswissenschafler Rolf Schwartmann mit der Erstellung eines Kurzgutachtens. Das Dokument soll die Leistungsschutzinitative der Bundesregierung als unumgängliche “Basis eines funktionierenden Marktes” stützen.
In der Kampagne bekennen sich die Verlage “ausdrücklich zur Suche und Aggregation” und finden auch “freie Links und Überschriften” in Ordnung. Für problematisch hält der VDZ jedoch die unregulierte “gewerbliche Weiterverwertung” durch Dritte. Es sei demach “nur fair, dass etwa Aggreagtoren eine Lizens brauchen”, um ihre Geschäftsmodelle auf Basis fremder Inhalte zu realisieren.  Dennoch würde das Leistungsschutzrecht  weder “freie Information” noch die Suche im Internet bedrohen,  da nur die gewerbliche Nutzung betroffen sei und kein Verlag gezwungen werde, von seinem Leistungsschutzrecht Gebrauch zu machen.
Über “Traffic von außen” freue sich zwar im Prinzip jeder Verlag, allerdings  nur wenn er auch den Verlagsseiten zugutekomme. In Wahrheit hat man Angst vor Konkurrenz durch Nachrichtenüberblicke mit Kurzauszügen (“Snippets”)  und Suchdiensten wie Google News. Das Angebot dieser “schnellen Updates” würde die NutzerInnen letztlich vom Besuch der Verlagsseiten fernhalten.
Weiterhin kritisiert werden die “monopolistischen und erstarrten” Strukturen des Suchmaschienenmarktes, der durch die Einführung des Leistungsschutzrechts aufgelockert  und mit  “neuartigeren” und “qualititiv besseren” Suchmaschienen bereichert werden könnte. Dem Hinweis von Google, die Regierungskoalition sei dem Leistungsschutzrecht gegenüber ebenfalls kritisch eingestellt, begegnet der VDZ mit dem Verweis auf das Wesen der politischen Debatte. Ohne Kritik sei diese nicht denkbar und letzlich sei in der Koalition ein Konses für das Leistungsschutzrecht erzielt worden.
Ähnlich widersprüchlich sind beide Kampgangen hinsichtlich der öffentlichen Meinung. Google zufolge werde innerhalb der Bevölkerung das Leistungsschutzrecht abgelehnt, der VDZ  sieht Ablehnung  eher gegenüber der “Verteidige dein Netz”-Kampagne. Insgesamt sei die Einführung des Leistungsschutzrechts als “internetpolitischer Fortschritt” zu betrachten, der zu mehr Konkurrenz und Innovation im Bereich der Suche und Aggregation und letzlich auch zu mehr Pressefreiheit führe.
Unterstützt wird die Position der Verlage durch das Gutachten von Rolf Schwartmann. Der Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht kommt zu dem Schluss, die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht  sei  gerechtfertigt,  da Verlage mit hohen Investitonen verbundene Leistungen erbringen, die Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu einem Bruchteil der Kosten und mit geringem Aufwand nutzen können. Verlage hätten aber mangels eigener Rechte keine Möglichkeit, Lizenzen anzubieten, um einen Markt für Online-Presseartikel zu schaffen. Daher müssten den Verlegern Verfügungsrechte zugeordnet werden, wozu man das Leistungsschutzrecht benötige.
Entkräftet wird diese Postion wiederum von einem Sachverständigen im Auftrag des Bundestags. Der Göttinger Rechtsprofessor Gerhard Spindler bezeichnet die Einführung des Leistungsschutzrechts als “systemwidrig”, da UrheberInnen und PresseverlegerInnen ungleich behandelt würden.
Anfang Januar hatten die Leser von politik-digital.de “Leistungsschutzrecht” bereits zum netzpolitischen Wort des Jahres gekürt. Auch in diesem Jahr ist kein Ende der Debatte in Sicht. Eine ExpertInnenanhörung zum Leistungsschutzrecht im Bundestag ist für Mitte der kommenden Woche geplant.
 
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