Die auf FDP-Vorstoß von der Regierungskoalition geplante "Stiftung Datenschutz" nähert sich ihrer Verwirklichung. Vorbild für das Vorhaben ist die Stiftung Warentest. politik-digital.de führte dazu ein Interview mit Dr. Philipp Spauschus vom Bundesinnenministerium (BMI).

Am 1.2.2011 legte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar ein Diskussionspapier für eine Konzeption der Stiftung Datenschutz vor. Nun muss noch das Bundeskabinett einen Beschluss zur Errichtung der Stiftung fassen. Die letzte zu nehmende Hürde wird dann die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht sein. Laut Juliane Heinrich, Pressesprecherin des BfDI, könne eine Stiftung Datenschutz die von der Regierungskoalition vorgesehenen Bildungs- und Prüfkompetenzen nur erfolgreich umsetzen, wenn sie unabhängig ist: "Die Unabhängigkeit der Stiftung fängt bei ihrem Personal an, erstreckt sich über die Organisationsform bis hin zur Finanzierung. Neben der Unabhängigkeit ist aber auch die gute Zusammenarbeit mit den bestehenden Datenschutzaufsichtsbehörden von hoher Bedeutung."

politik-digital.de wollte aus erster Hand erfahren, wie die Stiftung konkret aussehen soll und befragte dazu Dr. Philipp Spauschus, Sprecher des BMI.

politik-digital.de: Herr Dr. Spauschus, gibt es schon einen festen Termin oder Zeitraum für die Gründung einer Stiftung Datenschutz?

Dr. Philipp Spauschus: Als Organisationsform der Stiftung Datenschutz wird eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts angestrebt. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet hierfür gegenwärtig den Entwurf einer Satzung und beabsichtigt, ihn alsbald innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Der weitere Zeitplan hängt im Wesentlichen vom Verlauf der Abstimmung ab. Das Bundesministerium des Innern strebt eine zügige Abstimmung an. Zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bedarf es dann noch der Anerkennung der staatlichen Stiftungsaufsicht sowie der steuerlichen Prüfung der Gemeinnützigkeit der Stiftung. Auf die Dauer des Anerkennungsverfahrens, das mehrere Monate dauern kann, hat die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Ein fester Termin oder konkreter Zeitraum lässt sich daher schwer festmachen. Je früher die Gründung erfolgt, desto besser.

politik-digital.de: Woher stammen die finanziellen Mittel für die Stiftung?

Das Haushaltsgesetz 2011 stellt für die Errichtung einer Stiftung Datenschutz im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern für das Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von zehn Millionen Euro bereit. Der genaue Fundort ist im Einzelplan 0602 "Allgemeine Bewilligungen" im Titel 686 03 "Zuschuss an die Stiftung Datenschutz". Der
Einzelplan ist über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen öffentlich zugänglich (Direktlink auf den Einzelplan)

politik-digital.de: Worin liegt der Mehrwert der Stiftung und wie (Stichwort: Monitoring) soll dieser sichergestellt werden?

Die Stiftung Datenschutz soll nach dem Koalitionsvertrag vier Aufgaben haben, nämlich "Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln". Jede dieser Aufgaben anzugehen, stellt einen Mehrwert dar. Der Koalitionsvertrag äußert zum Mehrwert der Stiftung Datenschutz die Überzeugung, dass "der Technologiestandort Deutschland gestärkt wird, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben werden kann", sozusagen "Datenschutz Made in Germany".

politik-digital.de: Wie gestaltet sich die Kontrolle konkret?

Wie die Kontrolle der Arbeit der Stiftung im Einzelnen ausgestaltet wird, ist abhängig von der Ausgestaltung der Satzung. In der Regel besitzen Stiftungen verschiedene Organe, z. B. einen Vorstand, einen beaufsichtigenden Verwaltungsrat und einen beratenden Beirat, durch deren Zusammenwirken sichergestellt wird, dass die Stiftung den Stiftungszweck verwirklicht. Viele Stiftungen veröffentlichen am Ende des Jahres einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und fertigen einen Jahresabschluss zu ihren Finanzen an.
Die Finanzierung der Stiftung erfolgt zunächst ausschließlich oder jedenfalls ganz überwiegend aus Haushaltsmitteln. Von daher wird die Bundesregierung als Stifterin und Kapitalgeberin angemessene Kontrollmöglichkeiten behalten. Das sieht bereits das Haushaltsrecht vor. Schließlich besteht eine, wenngleich zurückgenommene Kontrolle durch die staatliche Stiftungsaufsicht.

politik-digital.de: Wie soll die Unabhängigkeit der Stiftung, z. B. in personeller und finanzieller Hinsicht, gewährleistet werden? 

Auch dies wird sich im Einzelnen im laufenden Abstimmungsprozess entscheiden. Zunächst gewährleistet bereits die Organisationsform als Stiftung des bürgerlichen Rechts eine größere Unabhängigkeit als z. B. eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Um eine personelle Unabhängigkeit zu gewährleisten, kann eine Stiftungssatzung z. B. Anforderungen an die Mitglieder der Organe stellen, etwa, dass diese die Gewähr für eine unabhängige Ausübung ihrer Tätigkeit, frei von Interessenkonflikten bieten. Auch die Zusammensetzung der Organe spielt eine Rolle. Die finanzielle Unabhängigkeit einer Stiftung ist größer, soweit sie ihre Tätigkeit selbständig finanzieren kann. Die Satzung kann dies erleichtern, indem sie einer Stiftung erlaubt, Spenden Dritter anzunehmen, sofern die Unabhängigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigt wird, etwa weil die Spende an konkrete Zwecke gebunden ist.  

politik-digital.de: Was für Themen rund um den Datenschutz werden von zentraler Bedeutung sein?

Die Aufgaben, die der Koalitionsvertrag für die Stiftung Datenschutz vorsieht, sind thematisch offen gehalten. Die Stiftung ist daher nicht nur auf die genannten Aufgaben festgelegt. Ziel ist es, der Stiftung Datenschutz eine funktionsfähige und glaubwürdige Struktur zu geben, um die Stiftungszwecke bei allen aktuellen und relevanten Datenschutzthemen zu verwirklichen.

 

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