Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 01.01.2007 geltende Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige PCs abgelehnt. Die Verfassungsrichter sehen sich für den Fall nicht zuständig, da die Kläger den üblichen Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft hätten.

Besitzer von Computern, die ausschließlich über das www oder UMTS Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können, müssen seit dem 01.01.2007 eine gesetzliche Rundfunkgebühr von 5,52 € monatlich bezahlen. Ob der PC tatsächlich dazu genutzt wird, online Radio zu hören oder Fernsehen zu gucken, ist hierbei nebensächlich. Allein die technische Möglichkeit und somit die Einordnung internetfähiger PCs als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ genügt, um als gebührenpflichtiges Gerät zu gelten.

Die Ablehnung der im Frühjahr 2006 eingereichten Beschwerde führt dazu, dass nun Verwaltungsgerichte in Einzelklagen über Rechtmäßigkeit dieser Neuerung der Gebührenpflicht und mögliche Ausnahmeregelungen entscheiden müssen. „Jetzt kommt vermutlich eine Klagewelle auf die Gerichte zu“ prognostiziert die prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin Petra Marwitz in einer Pressemitteilung.