U-Bahnhof BundestagAm Montag stellte die Enquete-Kommission des Bundestags „Internet und digitale Gesellschaft“ ihre Zwischenberichte zu den Themen Demokratie und Staat sowie Wirtschaft, Arbeit und Green IT vor. Bald soll aus ihr ein ständiger Ausschuss werden.

Die Kommission, die es seit rund zweieinhalb Jahren gibt, verabschiedet – wie andere Enquete-Kommissionen – zwar keine verbindlichen Beschlüsse, sondern Empfehlungen, doch lassen einige ihrer Ratschläge aufhorchen.

Eine zentrale Empfehlung der Enquete-Kommission: Ab der nächsten Legislaturperiode soll ein ständiger Bundestagsausschuss „Internet und digitale Gesellschaft“ eingerichtet werden. Die Fraktionen waren sich in diesem Punkt überparteilich einig – die Empfehlung wurde einstimmig verabschiedet.

Wie frei sollen Informationen sein?

Weiterhin kam die Enquete-Kommission überein, dass die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets „essenziell“ sei für die freie Meinungsäußerung.

Innerhalb der Kommission blieb es aber umstritten, wie mit Auskunftsanfragen von Bürgern umgegangen wird: Soll der Bürger sein Informationsinteresse gegenüber einer Behörde begründen müssen oder soll die Behörde begründen, wenn sie dem Bürger die angefragte Auskunft nicht erteilt?

Uneinigkeit bestand auch im Umgang mit Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Forderungen nach Freigabe der Gutachten unter freier Lizenz nach einer Sperrfrist von sechs Monaten fanden keine Mehrheit. Ebenso verhielt es sich mit der Forderung, der Informationsfreiheit Verfassungsrang einzuräumen.

Umweltaspekte im Blick

Thema war zudem der Stromverbrauch von Servern. Hier soll die Initiative „Klimaneutrale Rechenzentren für Deutschland“ bis zum Jahr 2015 das Ziel erreichen, dass rund 40 % der Server in Deutschland klimaneutral betrieben werden.

Außerdem soll der IT-Bereich in Deutschland für Fachkräfte attraktiver und die Medienkompetenz der Arbeitnehmer verbessert werden. Im Auge behalten wird die Entwicklung der zunehmenden Entgrenzung von Arbeitszeit und Ruhe- oder Freizeit. Hier soll der Gesetzgeber gegebenenfalls prüfen, ein Recht der Arbeitnehmer auf Nicht-Erreichbarkeit zu verankern.

Die Sitzung der Enquete-Kommission ist als Video abrufbar auf der Homepage der Kommission.

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