Wieder Ärger um die Lkw-Maut. Bürgerrechtler befürchten, dass das Maut-System die totale Verkehrsüberwachung ermöglicht. Löst das neue Telekommunikationsgesetz einen Konflikt zwischen Datenschutz und Strafverfolgung aus?

Ein Zusammenschluss verschiedener Bürgerrechtler, unter anderem der Chaos Computer Club, die Internationalen Liga für Menschenrechte, die Deutschen Vereinigung für Datenschutz und FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) weisen in einer
Presseerklärung auf einen massiven Verstoß der Firma Toll Collect gegen Datenschutzrichtlinien hin und werfen ihr vor, mit ihrem Maut-System ein Überwachungsinstrument geschaffen zu haben.

Was ist Toll Collect?

Der Hintergrund: Das Konsortium Toll Collect hat im Auftrag der Bundesverkehrsministeriums ein Mautsystem entwickelt, das Daten der teilnehmenden Lkw zur Überprüfung der Einhaltung der Mautpflicht aufzeichnet. An Toll Collect sind DaimlerChrysler, die Telekom sowie das französische Unternehmen Cofiroute beteiligt. Durch die satellitengestützte Technik ist es möglich, die genaue Position eines Lkw jederzeit zu überprüfen. Außerdem sollen Kameras Schwarzfahrer per Videoaufnahme bzw. Beweisphotos überführen. Allerdings ist es technisch nicht ausgeschlossen, dass durch diese Rundumüberwachung auch der private Verkehrsteilnehmer erfasst wird. Hier sieht der Zusammenschluss der Bürgerrechtler einen Verstoß gegen die Rechte des Einzelnen. Die Maßnahmen würden zu einem „individualisierten Straßenverkehr“ führen und es Behörden, Polizei, Geheimdiensten, usw. ermöglichen, genaue Bewegungsprofile zu erstellen.

And the Award goes to ….

Die Firma Toll Collect hat bereits 2002 den „Big Brother Award“ erhalten, welcher „an Firmen, Organisationen und Personen verliehen wird, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen“. Die Verfasser der Presseerklärung beklagen außerdem, dass sich die Bundesregierung trotz günstigerer und effizienterer Systeme anderer Anbieter für das der Firma Toll Collect entschieden habe. Sie vermuten, dass diese Entscheidung damit zusammenhänge, dass das System explizit für das Sammeln und Auswerten von Daten konzipiert wurde und somit die Weitergabe der Daten an die entsprechenden Behörden vereinfacht werden könnte. Toll Collect hat zu diesem Vorwurf Stellung bezogen und versichert, dass die gesammelten Daten nur zur Überprüfung der Einhaltung der Mautgebühren benutzt würden und der gesetzlich erlaubte Rahmen eingehalten werde. Das Autobahnmautgesetz sieht für die Mautdaten eine Zweckbindung vor, die jede andere Verwendung als für das Mautsystem ausdrücklich ausschließt.

Überwachung gesetzlich verankert

Der umstrittene Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) lässt Zweifel an dieser Aussage zu. Den Entwurf hatte die Bundesregierung am
15. Oktober beschlossen. Wenn Toll Collect ein Telekommunikationsdiensteanbieter ist, kann das TKG angewendet werden. Toll Collect bietet ein Kommunikationssystem an , welches Daten sammelt und auswertet und wäre daher verpflichtet, bei bereits geringem Verdachtsmoment die Daten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten. Hier würde der Datenschutz auf legale Weise aufgehoben und die Strafverfolgung höher bewertet als die Zweckbindung.

Diese Sichtweise wurde vom Amtsgericht Gummersbach bestätigt, welche Toll Collect verpflichtete, der Polizei gesammelte Daten eines gestohlenen Lastwagens zu übermitteln. Toll Collect musste allerdings eingestehen, dass sie dazu technisch momentan noch nicht in der Lage sei, da die Daten noch zu unzuverlässig seien, wie ein Sprecher von Toll Collect gegenüber heise online sagte.

Kampf gegen die Verkehrsüberwachung

Die Bürgerrechtler fordern daher die Bundesregierung auf, „sowohl alle Unterlagen zu dem System, insbesondere die mit Toll Collect abgeschlossenen Verträge und die Überwachungsplanungen für die Öffentlichkeit offen zulegen als auch die Möglichkeit der Vertragskündigung zu nutzen, um die undemokratisch, ja totalitär anmutende Vision eines Verkehrs-Big-Brothers abzuwenden.“

Es ist abzuwarten, ob das TKG in seiner jetzigen Form durch Bundesrat und Bundestag geht. Beobachter mutmaßen, dass diverse Punkte, vor allem in den Bereichen Datenschutz, Überwachung und Datenspeicherung noch überarbeitet werden, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert scharf die vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate. „Gegen eine solche Regelung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, erklären die Datenschützer, denen auch der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar angehört. Den TKG-Entwurf der Bundesregierung bewerten die obersten Datenschützer als „gravierende Verschlechterungen des Datenschutzes“. Weitere umstrittene Datenschutzthemen sind Flugpassagierdaten und die Aufnahme biometrischer Merkmale wie Fingerabdrücke oder gar DNS-Daten in Personalausweisen. Es wartet also auf den neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar noch einiges an Arbeit in nächster Zeit.

Erschienen am 26.11.2003