Datenschutzverstöße können verhindert werden, wenn der Verbraucher besser aufgeklärt wird. Das bezweckt der Ratgeber 99 Beispiele und viele Tipps zum Datenschutz. Jüngstes Beispiel: Schnüffelchips.

Datenschutzverstöße können verhindert werden, wenn der Verbraucher besser aufgeklärt wird. Das bezweckt der Ratgeber 99 Beispiele und viele Tipps zum Datenschutz. Jüngstes Beispiel: Schnüffelchips.

Der “gläserne Bürger” ist für die meisten Menschen weniger eine Gegenwartsbeschreibung, als vielmehr ein Horrorszenario. Anfang März war das Thema Datenschutz erneut in den Schlagzeilen, als das Bundesverfassungsgericht den seit 1998 praktizierten Großen Lauschangriff im Wesentlichen für verfassungswidrig erklärte. Verstöße gegen den Datenschutz und Eingriffe in die Privatsphäre jedes Einzelnen sind heute keine Seltenheit. Sowohl Unternehmen als auch der Staat übertreten die Grenzen der Persönlichkeitsrechte und verwerten persönliche Daten zu anderen Zwecken, als ursprünglich vorgesehen. Diese Datenweitergabe führt dazu, dass heute kaum jemand mehr einen Überblick darüber hat, welche persönlichen Informationen in welche Hände gelangen. Und wer kennt nicht aus eigener Erfahrung, dass er bzw. sie die Mühe scheut, sich dagegen zu wehren?

Ratgeber gegen Datenschutzverstöße

Um die Bevölkerung für dieses Problem zu sensibilisieren, haben die
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) den Ratgeber
“99+1 Beispiele und viele Tipps zum Bundesdatenschutzgesetz” veröffentlicht.

Dem Bürger soll vermittelt werden, wie seine Daten von Hand zu Hand gereicht werden und wie man das mit einfachen Mitteln vielleicht nicht verhindern, aber zumindest eindämmen kann. So sind beispielsweise Payback-Kundenkarten, mit denen man Rabatte in Geschäften erhält, äußerst reizvoll und locken in Zeiten leerer Kassen den Konsumenten. Allerdings verdrängen die meisten Nutzer, dass den beteiligten Unternehmen dadurch ein genaues Kundenprofil vorliegt. Vorteil der Unternehmen: Sie können ihre Werbung gezielter an den Mann und die Frau bringen. Das spart Geld und Aufwand. Der Kunde bemerkt davon erst einmal nichts, abgesehen vielleicht von unerwünschten Werbeanrufen, die als Umfrage getarnt sind. Stichproben haben ergeben, dass mehr als die Hälfte der geprüften Unternehmen gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen haben, indem sie persönliche Daten für andere Zwecke genutzt haben.

Schnüffelchips auf dem Vormarsch

Die Auflösung des privaten Raumes und das Ausspionieren von Kundenverhalten bekommen neuen Wind durch RFID-Systeme. Diese „Radio Frequency IDentifacation”-Chips lassen sich an nahezu jedes Produkt anbringen und speichern Informationen. Die Metro-Kette, zu der unter anderem real, Saturn und Galeria Kaufhof gehören, testet dieses System im so genannten “Future Store” in Rheinberg aus. Nach Protesten von Netzaktivisten ziehe Metro die RFID-Karte zurück, meldet
Heise. In Kombination mit einer Kundenkarte kann bald jedem Kunden sein Lieblingsprodukte zugeordnet werden. Man muss kein Visionär sein, um sich vorzustellen, dass diese Technologie auch in anderen Zweigen schnell Verwendung finden wird.

Innere Sicherheit gegen Persönlichkeitsrechte

Aber nicht nur Unternehmen wollen fleißig Daten sammeln,

sondern auch der Staat. Nach dem 11. September 2001 werden die Forderungen lauter, aus Sicherheitsgründen eine
präventive Speicherung von Telekommunikationsdaten zuzulassen.

In der Aufklärung der Bürger sehen vzbv und ULD eine

Möglichkeit, der Datenweitergabe Einhalt zu gebieten,

solange die Rechtslage in diesem Bereich nicht konkretisiert und verbraucherfreundlicher geändert werde. „Heraus aus der Lethargie, dem Desinteresse und der Resignation. Sonst wachen Sie morgen in einer anderen Gesellschaft auf.”, warnt Dr. Helmut Bäumler, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein.