Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen ersten Vorschlag vorgelegt, wie die rechtsverbindliche Online-Kommunikation per De-Mail aussehen soll. Und was diese dem Staat bringen soll, nämlich Einsparungen in Höhe von 20 bis 40 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2014. Danach könnten pro Jahr sogar bis zu 80 Millionen Euro gespart werden. Vor allem bei Material und Porto würde der Staat weniger ausgeben als bislang.

 

 

Einsparungen nicht auf Kosten der Sicherheit

Die De-Mail soll Schritt für Schritt den Briefverkehr zwischen Firmen oder Bürgern und Behörden ablösen. Im ersten Jahr sollen die De-Mails zwei Prozent der Briefe von oder an Behörden ersetzen, im zweiten fünf Prozent bis hin zu 20 Prozent im Jahr 2015. Dazu müssten aber laut dem Gesetzesentwurf vom 12. Juli 2010 hohe Sicherheitsstandards gelten. So brauchen Internet-Provider, die De-Mail Dienste anbieten wollen, eine spezielle Akkreditierung. Dabei müssen sie „hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz“ erfüllen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, können die Provider ein e-Porto verlangen, das sich in der Höhe am Wettbewerb der Provider ausrichtet. Das e-Porto soll rund 25 bis 50 Cent billiger sein als das normale Beförderungsentgelt. Es könnten folglich bis zu 65 Cent e-Porto auf die User zukommen, da das BMI von Kompaktbriefen bis zu 50 Gramm ausgeht.

Die Internetanbieter müssen die Nachrichten verschlüsseln, die User müssen identifiziert werden können und der elektronische Briefverkehr muss nachvollziehbar sein. Eine De-Mail Adresse bekommt man von jedem dafür zugelassenen Internetanbieter. Dazu überprüft der Provider die Identität mit Hilfe des Personalausweises. Bei Unternehmen oder Gesellschaften geschieht dies durch den Handelsregisterauszug. Für die erste Registrierung werden laut Entwurf Gebühren verlangt, die durch den Verwaltungsaufwand erklärt werden. Die Höhe der Kosten stehen jedoch noch nicht fest.

Noch viele Fragen offen

Nicht sicher ist außerdem bislang, wie die einzelnen Mail-Adressen genau lauten sollen. Das BMI schlägt zwar vor, dass die Adressen nach dem Muster „hermann-gustav.mueller.123@meinprovider.einheitliche-Kennzeichnung“ erstellt werden. Aber vor allem bei der einheitlichen Kennzeichnung am Schluss der Adresse wird noch diskutiert werden. So geht ein Kommentar im Gesetzesentwurf, der netzpolitik.org vorliegt, von kontroversen Diskussionen mit „Ressorts, Ländern und Verbänden“ aus.

Laut der Anwaltskanzlei Ferner Alstorf sind auch noch weitere Fragen ungelöst. So werden auch gesellschaftliche Themen durch dieses neue Gesetz berührt. Vor allem die Frage, ob eine private Person ständig erreichbar sein muss. Denn der Gesetzesentwurf sieht „ein Verbot der Zustellung an Sonntagen“ nicht vor, so die Kanzlei. Zudem könnte es schwierig werden, wenn es technische Probleme bei der Zustellung von De-Mails gibt.

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