Die Urheberrechtsreform ist da, am fünften Juli hat der Deutsche Bundestag die entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedet. Nun muss der so genannte zweite Korb noch den Bundesrat passieren.

Die wichtigsten Änderungen: Privatkopien nicht kopiergeschützter Musik- Film und Textdateien bleiben auch weiterhin erlaubt. Wer jedoch Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" macht oder technische Schutzmaßnahmen umgeht, riskiert Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Damit sind auch Vervielfältigungen von aus Tauschbörsen heruntergeladenen Dateien eingeschränkt. Pauschale Zahlungen auf Geräte, die etwa zum Kopieren von Texten und Musik benutzt werden können, sollen zukünftig von den Beteiligten festgelegt werden.
Kritik an der Gesetzesnovelle kommt auf der einen Seite von Linkspartei und den Grünen, denen eine Bagatellklausel für gelegentliche Privatkopierer fehlt. Das bemängelt auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale: Gelegentliche Kopierer würden mit gewerblichen Kopierern "in einen Topf" geworfen.
Dagegen gehen dem Musikwirtschaftverband IFPI die neuen Regelungen nicht weit genug. Daher prüft er gerade eine Verfassungsbeschwerde. Der Verband fordert eine Einschränkung von Privatkopien vom eigenen Original und keine Kopien durch Dritte.
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