Die Bahn mahnt im Zusammenhang mit der Datenaffäre den Betreiber des Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl, ab. Der Vorwurf: Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Beckedahl hatte den internen Prüfungsbericht des Berliner Landesschutzbeauftragten zu den Vorgängen bei der Deutschen Bahn auf seiner Seite veröffentlicht.

Die Abmahnung von Seiten der Bahn hat derweil eine Welle der Empörung im Web losgetreten. „Am Anfang war ich etwas verwundert, dass das Dokument kaum Interesse fand,“ bloggt Beckedahl. „Nun ist die Abmahnung da und das Feedback aus dem Netz ist überwältigend.“

Massive Unterstützung erhält der Netzpolitik-Betreiber aus der Web 2.0 Community. Sein Hilfe-Tweet rief eine ungeahnte Resonanz hervor, unzählige Blog-Postings nehmen sich dem Thema an. Juristischen Beistand liefern ihm die Anwälte von JBB Berlin, die sich schon im Rechtsstreit zwischen Wikipedia und dem Linke-Abgeordneten Lutz Heilmann einen Namen gemacht haben.
Mittlerweile wird die Geschichte auch von News-Seiten wie Spiegel-Online oder Focus aufgegriffen.

Rechtliche Sachlage unklar

Da die rechtliche Lage noch ungeklärt ist, lässt Beckedahl das Dokument erst einmal online. Auch die Unterlassungserklärung will er nicht unterschreiben. Fraglich ist besonders, inwiefern es sich bei dem besagten Dokument noch um Betriebsgeheimnisse handeln kann, da der Bericht schon vor seiner Veröffentlichung auf netzpolitik.org von anderen Medienberichten aufgegriffen und zitiert worden war.