Zwischenbilanzen sind oft etwas zwiespältig, und häufig verraten sie nicht viel. Die erste Zwischenbilanz rot-grüner
IT-Politik, die auf einer Tagung am vergangenen Wochenende in Berlin gezogen wurde, macht da keine Ausnahme.

Das etwas dünne Fazit der zweitägigen Veranstaltung an der Technischen Universität Berlin, die neben anderen vom Berliner
Datenschutzbeauftragten und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz organisiert wurde, war die Beteuerung des
SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, dass voraussichtlich in den kommenden
Monaten wenigstens die erste Stufe eines neuen Datenschutzgesetzes umgesetzt werden soll. Die Tagung zeigte aber
die Vielschichtigkeit und vor allem die juristische Komplexität der Datenschutzproblematik auf. In mehreren Workshops und
Diskussionsrunden wurden damit unmittelbar verknüpfte Themenbereiche wie beispielsweise die Überwachung der
Telekommunikation (siehe auch Das "Big Brother"-Problem) der Schutz der Informationsfreiheit
in der viel beschworenen Informationsgesellschaft, deren Auswirkungen auf die Ausbildung in Schule und
Hochschule (siehe auch Neue Impulse für Wissenschaft und Bildung) und
bereits aktuelle Auswirkungen des Information-Warfare (siehe dazu Wargames und die Wirklichkeit: Information-Warfare und seine Folgen)
besprochen.

Datenschutz und seine effiziente
Umsetzung ist ein Thema von schier immerwährender Aktualität und Thema
fast endloser Kontroversen. Im Oktober 1995 hatten das Europäische
Parlament und der Europäische Rat eine novellierte
EU-Datenschutzrichtlinie verabschiedet. Zwei Jahre später folgte eine
weitere Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre im Bereich der
Telekommunikation. Keine dieser beiden Richtlinien ist bis heute in
Deutschland umgesetzt worden. Einfach ist die Umsetzung gewiss nicht,
allein angesichts der zahlreichen parallel in Deutschland existierenden
und teilweise widersprüchlichen Gesetze und Verordnungen auf Bund- und
v. a. Länderebene. Zudem soll nach den Plänen der rot-grünen
Bundesregierung ein neues Datenschutzgesetz auch an die veränderten
Bedingung im Informationszeitalter angepasst sein. "Wir schaffen es
nicht, die EU-Richtlinien umzusetzen und gleichzeitig zu einer
Überarbeitung des Datenschutzes zu kommen", gab MdB Tauss dann auch am
Ende der Tagung freimütig zu. Geplant sind nun laut Tauss zwei Stufen.
Die erste Stufe wird im Wesentlichen lediglich eine Anpassung an die
Vorgaben aus Brüssel und Strassburg sein. Der erste Versuch einer
Umsetzung war im letzten Jahr nach heftigen Protesten von Seiten der
Presse gescheitert. Grund war die Befürchtung einer, laut Tauss
allerdings unbeabsichtigten, Einschränkung der Pressefreiheit. Bis
Ostern soll nun die neue Vorlage im Kabinett verabschiedet sein.

In einer zweiten Runde will die Bundesregierung nach Angaben von Jörg Tauss unter Mithilfe von Experten und
zahlreicher Gutachten klären, wie ein neues, den aktuellen Gegebenheiten angepasstes Datenschutzgesetz auszusehen
habe. Ziele könnten dabei eine leichtere Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der bestehenden Rechte und eine
Vereinheitlichung und Verschlankung der Gesetze sein, die dann auch neue Aspekte der elektronischen Datenverarbeitung
wie der elektronischen Einwilligung regeln sollen. "Dies ist ein zentrales rot-grünes Reformprojekt", betonte Jörg Tauss.
In etwa einem Jahr sollen erste Ergebnisse erarbeitet sein, so der Bundestagsabgeordnete.

Die auf der Tagung geäußerten Erwartungen an die Überarbeitung des Datenschutzes und die rot-grüne IT-Politik im
Allgemeinen waren ebenfalls nicht niedrig. "Offenheit ist dabei das zentrale Kriterium", meinte etwa Bernd Lutterbeck,
Professor für Informatik an der Technischen Universiät Berlin. Bürgerrechte wie der Zugang zu Informationen und
Ausbildung sollen nach seiner Ansicht dabei durch Wettbewerbsbedingungen und -regulierung gesichert werden. Ein
Ansatz für eine Neuorientierung im Datenschutz sei die Vermeidung von Daten und damit ein Vorrang von anonymer
Datenverarbeitung, erklärte Claus-Henning Schapper, Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Die höhere Flexibilität von
Computerwissen, das immer verfügbar sei im Gegensatz zu menschlichem
Wissen, könne in Zukunft zu verstärkten Problemen auf dem Arbeitsmarkt
führen. Dies sei vor allem dann der Fall, erklärte Wolfgang Däubler,
Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bremen, wenn die
Arbeitgeber in Hochlohnländern sitzen, die Arbeitnehmer aber in
Niedriglohnländern. In Zukunft müsse darauf geachtet werden, dass es
weder zu einer Monopolisierung noch zu einer Unterdrückung von
Information komme. Hier sei die Politik gefordert, so Däubler. Alfred
Büllesbach von der DaimerChrysler AG forderte ein ‘Gütezeichen
Datenschutz’ und bürgerfreundlichere Regelungen für die Sicherheit von
Daten. "Die Selbstbestimmungsmöglichkeiten des Kunden beim Datenschutz
müssen gestärkt werden", betonte Büllesbach.

Bis zur Erfüllung dieser Erwartungen ist es, das machte diese Tagung einmal mehr deutlich, noch ein langer Weg.
Wie und ob die Politik diese umsetzen könnte, sollte eigentlich eine Abschlussdiskussion mit Abgeordneten des
Bundestags verdeutlichen. Die fiel jedoch – mangels Beteiligung von Seiten der Abgeordneten – aus.