Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) trifft sich aktuell in der Hauptstadt zu ihrem Bundeskongress. Zahlreiche Innenpolitiker aus Bund und Ländern machten dem Konvent ihre Aufwartung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich versuchte im Rahmen seines Vortrags, den negativ konnotierten Begriff der Vorratsdatenspeicherung sprachpolitisch zu entschärfen.

 

Auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erneuerte deren Vorsitzender Rainer Wendt am heutigen Montag vor rund 200 Verbandsvertretern und Innenpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien die Forderung nach wirksamen Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung. Wendt betonte, dass Datenschutz zwar ein hohes Rechtsgut sei, „aber nicht das höchste“. Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD), der auf dem Kongress im Berliner Maritim-Hotel ein Grußwort hielt, schloss sich der Forderung an und mahnte, wenngleich er Wendt naturgemäß in vielen polizeiorganisatorischen Fragen widersprach, ein „Ende der Hängepartie bei der Vorratsdatenspeicherung“ an. An die Bundesregierung richtete der Vertreter des Berliner Senats den Wunsch, dass diese sich endlich zu einer gemeinsamen Haltung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung durchringen möge.

Auf seinem ersten DPolG-Kongress als Bundesminister des Inneren wartete der CSU-Politiker Hans-Peter Friedrich sogleich mit dem Versuch einer sprachpolitischen Entschärfung der kontroversen Debatte um die Speicherung von Verbindungsdaten im Internet auf. Der Amtsnachfolger Thomas de Maizières plädierte dafür, zukünftig von einer „Mindestspeicherfrist“ zu sprechen, wenn es um die rechtliche Ausgestaltung der Archivierung von Provider-Daten geht. Bei dem Terminus Vorratsdatenspeicherung würde man immer „so merkwürdig angeschaut“, so Friedrich weiter. Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Projekts gelte es selbstverständlich, die höchstrichterlichen Vorgaben des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zu beachten
Eine lediglich einwöchige Mindestspeicherfrist sowie das „Quick-freeze-Verfahren“ sind nach Ansicht des ehemaligen Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag keine praktikablen Verfahren zur Strafverfolgung im Internet.

DPolG-Kongress

Zum Abschluss seines Vortrags machte Hans-Peter Friedrich mit Blick auf die politische und gesellschaftliche Debatte deutlich, dass für ihn Sicherheit und Freiheit keine Widersprüche, sondern Sicherheit eine notwendige Voraussetzung von Freiheit sei. Abzuwarten bleibt, inwieweit Friedrichs sprachpolitische Innovation sich zukünftig auch in konkreten Gesetzesvorhaben niederschlagen wird.