Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots produziert mehr Unsicherheiten als er beseitigt. Das bemängelt der Bundesrat in seiner Stellungnahme und spricht sich für deutliche Korrekturen aus, um Providern von Hotspots Rechtssicherheit zu geben.
Mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Jedoch erschwert die unklare Rechtslage im Telemediengesetz deren Verbreitung bisher. Viele Betreiber, beispielsweise Cafés oder Hotels, scheuen vor der Bereitstellung von frei zugänglichem WLAN für ihre Kunden aufgrund der sogenannten Störerhaftung. Diese besagt, dass Betreiber als „Mitstörer“ haftbar gemacht werden können, wenn über ihren Internetzugang urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden.
Die Bundesregierung möchte dieser Problematik nun begegnen, indem sie die Rechtsunsicherheit für Betreiber abbaut. Sie sollen in Zukunft nicht mehr schadenersatzpflichtig gegenüber den Verstößen ihrer Nutzer sein. Dies gilt, sofern sie „zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Dem WLAN-Betreiber bleibt es selbst überlassen, auf welche Art er sein Netzwerk schützt. Der Nutzer muss in Zukunft durch einen Klick bestätigen, dass er keine Urheberrechtsverletzungen begehen wird, damit der Betreiber aus der Haftung genommen wird.
Bundesrat kritisiert den Regierungsentwurf
Dieser Vorschlag der Bundesregierung wird von vielen Seiten deutlich kritisiert. Der Bundesrat, dem der Gesetzentwurf für eine Stellungnahme vorgelegt wurde, hat ebenfalls Bedenken bezüglich der Vorlage: „Die Regelungen des Regierungsentwurfs sind nicht geeignet, die verfolgten Ziele – die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum zu stärken und diesbezügliche Rechtssicherheit zu schaffen – zu verwirklichen.“ Die Länderkammer kritisierte vor allem unscharfe Ausdrücke wie „zumutbare Maßnahmen“ und „angemessene Sicherungsmaßnahmen“, die die Provider treffen müssen, um ihren WLAN-Zugang zu schützen. Solche Begriffe bedürfen einer gerichtlichen Auslegung. „Dies führt im Ergebnis zu keiner Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Rechtslage.“
Laut Bundesrat brauche es die Sicherungsmaßnahmen, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, überhaupt nicht. Ein Anstieg von Urheberrechtsverletzungen sei nicht zu erwarten, da öffentliche Hotspots in aller Regel nicht genügend Bandbreite für das datenintensive Streaming über illegale Plattformen haben. Auch seien keine nachteiligen Effekte auf die Strafverfolgung zu erwarten.
Wie sich die Bundesregierung bezüglich der Stellungnahme des Bundesrats verhalten wird, ist noch unklar. Die Bundestagsfraktion der SPD hat sich letzte Woche wohlwollend gegenüber dem Vorschlag der Länderkammer geäußert und man hoffe, den Koalitionspartner von der Idee überzeugen zu können. Wohlgemerkt stammt die Initiative eigentlich aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern gab es kritische Stimmen gegenüber dem Regierungsentwurf, Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigte sogar eine eigene Bundesratsinitiative an. Daniel Schwerd, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und ehemaliges Mitglied der Piratenpartei, wirbt in einem Gastbeitrag für den Vorstoß des Bundesrats.
Bild: Bundesrat