Am Dienstag, dem 13. November 2007, war Thomas Schwenke, bloggender Anwalt und Webdesigner, zu Gast in der Blogsprechstunde, dem Chat von politik-digital.de und den Blogpiloten. Er sprach über
Netzrecht und die Vorratsdatenspeicherung.

 

Moderator: Hallo und herzlich willkommen zur Blogsprechstunde.
Heute geht es um Online-Recht, unser Gast ist der Anwalt und Webdesigner
Thomas Schwenke. Ab 16.00 Uhr beantwortet er hier Ihre Fragen. Sie
können auch gerne jetzt schon Fragen stellen, wir Moderatoren
sammeln sie hier.
So, hier in Berlin ist es jetzt 16.00 Uhr. Herr Schwenke, können
wir anfangen?

Thomas Schwenke: Ja, gerne.

Thomas Schwenke
Thomas Schwenke,
Anwalt und Webdesigner,

bloggt u.a. auf Advisign

Kabbel: Wie ist eigentlich Ihre
Meinung zum Urteil des Berliner Amtsgerichts, dass IP-Adressen nicht
gespeichert werden dürfen? Was bedeutet das für mich als
Website-Betreiber?

Thomas Schwenke: Finde ich gut und
denke, noch mehr Urteile in diese Richtung werden folgen.
Wer braucht schon die ganzen Daten auf Dauer? Und ich hoffe, dass
Google-Analytics bei diesem Druck das System ändern und die
IP-Speicherung zumindest als Option herausnehmen wird.
Als Webseiten-Betreiber sollte man also wo es geht auf IP-Speicherung
verzichten.

Moderator: Zwei Fragen zur Impressums-Pflicht
gebündelt:

Pseudonym: Wenn ich mich richtig erinnere, brauchen
journalistische und kommerzielle Websites ein Impressum, private
nicht. Was ist mit Blogs? Sind die journalistisch, privat oder etwas
dazwischen?

Domino: Welche Angaben müssen eigentlich
in das Impressum einer privaten Homepage? Brauchen auch Blogs ein
Impressum? Ich konnte da keine einheitliche Meinung zu finden.

Thomas Schwenke: Ok, dann versuche ich die Antworten
auch zu bündeln. Nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag brauchen
rein private Websites kein Impressum. Um es mal so zu sagen, es
sind Seiten, an denen außer Freunden und Familie sonst keiner
ein Interesse haben dürfte. Sprich die Seite darf sich nicht
an die Öffentlichkeit richten. Das wird bei Blogs nur ganz
selten der Fall sein. D.h. Name und Adresse würde ich immer
angeben. Bei Blogs ist zu dem auf § 55 Abs.2 Rundfunkstaatsvertrag
zu achten. Danach ist bei regelmäßigen redaktionellen
Inhalten ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift zu benennen.
Das trifft auch auf Blogs zu, die zumindest presseähnlich schreiben,
also sich gezielt an die Öffentlichkeit richten und regelmäßig
etwas verfassen. Nach § 5 Telemediengesetz sind bei Geschäftsmäßigkeit
auch noch E-Mail und Telefonnummer anzugeben. Das trifft schon bei
einer Bannerwerbung zu. Sogar Partner-Links zu Amazon können
zu Geschäftsmäßigkeit führen.

Klaus: Wieso wird man als Anwalt eigentlich auch
Webdesigner – oder umgekehrt, je nachdem, was du zuerst warst?

Thomas Schwenke: Ich war zuerst Webdesigner und
habe daneben (und manchmal umgekehrt) Jura studiert. Das kommt,
wenn man sowohl Spaß an der Gestaltung als auch am Recht hat.
Passiert manchmal 🙂

test: Wie lange bloggst du eigentlich schon selbst?

Thomas Schwenke: Über Advisign.de seit Juni,
glaube ich. Seit dem Sommer jedenfalls. Sonst auf anderen Seiten
seit 3/4 Jahren.

Moderator: Welche andere Seiten sind das so?

Thomas Schwenke: sheepworld-blog.de,
thomasschwenke.de (ist
aber alles neu) und noch eine Seite über Computerspiele, wo
ich gerne privat bleibe .

Moderator: Zum Thema User Generated Content, also
Inhalte, die von den Nutzern selbst erstellt werden:

dawada: Unter welche Lizenzen fallen Beiträge, die ich als
User z.B. für ein Online-Magazin schreibe? Gilt immer die generelle
Lizenz der Website oder kann man auch Ausnahmeregelungen vereinbaren?

Thomas Schwenke: Grundsätzlich gilt die
Seitenlizenz. Individuelle Bedingungen kann man immer aushandeln,
sollte es aber nachweisen können. Zudem sollte die andere Seite
den vorgeschlagenen Lizenzen zustimmen. Sonst kann es passieren,
dass sie gar nicht gelten.

Falfalla: Wenn ich auf einem Online-Portal einen
Artikel verfasse (User Generated Content), darf der Website-Betreiber
den Text weiterverwenden, ohne mich zu informieren? Welche Rechte
habe ich hier als Urheber?

Thomas Schwenke: Wenn der Artikel hinreichen individuell
ist, ist es ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk, d.h.
die meisten Foren-Postings sind es nicht, Blog-Beiträge, die
über ein paar Sätze oder reine Fakten hinaus gehen, dagegen
schon. Hier muss man zunächst in die Nutzungsbedingungen schauen.
Wenn man vor dem Verfassen nicht zugestimmt hat, dass der Betreiber
ein einfaches Nutzungsrecht hat, wird er den Artikel nicht an anderer
Stelle verwenden dürfen und wird ihn löschen müssen,
wenn man es verlangt. Anders ist es, wenn man dafür Geld erhält.
Dann hat der Auftraggeber sogar ein Jahr lang das ausschließliche
Recht, den Artikel zu nutzen.

meetoo: Sind eigentlich Postings, die ich in ein
Forum schreibe, in irgendeiner Weise vor Copy and Paste geschützt?

Thomas Schwenke: Wenn sie urheberrechtlich als
Sprachwerke geschützt sind, dann ja. Das trifft auf die wenigsten
Postings zu. Es muss schon etwas "schöpferisches"
mit eigenen Worten geschriebenes sein, was sich aus der Masse der
Postings abhebt. Ja ich weiß, das Gesetz ist schwammig 😉

schäfchen: Wie ist es denn zur Zusammenarbeit
mit Sheepworld gekommen?

Thomas Schwenke: Über www.schafplanet.de,
eine Seite, die ich irgendwann 1997 gemacht habe. Sheepworld hat
gerade einen Webdesigner gesucht und kam so über die Schafe
auf mich ;o)
Und weil die bei Sheepworld manchmal genauso lustig oder seltsam
drauf sind wie ich, passte es wunderbar.

frager: Gab es eigentlich schon Rückmeldungen
von Kollegen zu deiner Webtätigkeit? Du hältst ja auch
viele Vorträge zu Internetrecht, gab´s da mal Feedback
von anderen Anwälten?

Thomas Schwenke: Oh ja, sogar erstaunlich viel.
Ich habe mich selbst gewundert, als nach den ersten Beiträgen
zuerst Kommentare von Kollegen kamen. Macht auch Stolz irgendwie.

JWD: Thema Kommentare in Online-Communities: Wie
oft muss ich als Betreiber die Kommentare meiner Nutzer checken?
Was kann mir passieren, wenn ein rechtlich kritischer Beitrag länger
stehen bleibt?

Thomas Schwenke: Das kommt auf die Häufigkeit
der Postings, der Kommentare an und welche Stimmung im Blog herrscht.
Wird da täglich sehr heftig diskutiert, sollte man zumindest
täglich kontrollieren oder sogar die Vormoderation einschalten,
wenn die Stimmung den Siedepunkt erreicht. Ist es ein Blümchen-Blog,
in dem sich alle lieb haben und alle paar Tage ein Kommentar eintrudelt,
reicht es auch auch einmal die Woche. Sobald man aber Kenntnis von
dem Kommentar erlangt hat, z.B. per E-Mail des Blog-Systems, muss
man sofort sperren oder löschen. Sonst kann man z.B. bei einer
Beleidigung eines Dritten von diesem per Abmahnung belangt werden.

So, wiedermal eine Antwort, wo ich nicht mit ja/nein antworten kann.
Hartes Los.

Moderator: Vielleicht geht eine ja/nein Antwort
ja bei der nächsten Frage:

disclaim: Wie sieht das eigentlich mit einem
Disclaimer aus, mit dem ich mich vom Inhalt verlinkter Websites
distanziere? Brauche ich den unbedingt bzw. was passiert, wenn ich
den nicht anbringe?

Thomas Schwenke: Tja, Ihr wählt auch immer
diese „kommt drauf an Fragen“…
Nein, rein gesetzlich brauche ich den Disclaimer nicht. Wenn ich
auf eine illegale Website verlinke, kann ich mich durch Worte nicht
herausreden. Aber der Disclaimer ist ein Hinweis, um Leute gegebenfalls
von der sofortigen Abmahnung abzuhalten. Er hilft aber auch nur,
wenn sich eine Website nachträglich geändert hat. Wichtig
ist, was man schreibt! Man sollte nur erklären, dass man sich
die Websites mal angeschaut hat (dann aber wirklich tun), aber nichts
dafür kann, wenn sie sich ändern. Und dass man reagiert,
wenn man auf Veränderungen hingewiesen wird. Ja nicht schreiben
"Ich überprüfe die Links regelmäßig".
Dann gibt es Ärger, wenn man es mal nicht tut.

Moderator: Stichwort Abmahnung:

Rüdiger: Hallo Herr Schwenke. Wann halten
Sie eigentlich eine Abmahnung für überzogen, wann ist
sie gerechtfertigt?

Thomas Schwenke: Also überzogen, wenn man
vorher hätte einfach fragen und hinweisen können.
Vor allem wenn man sieht, dass es eine private Website ist und derjenige
keine Ahnung vom Urheberrecht hatte, z.B. bei Kindern und Jugendlichen,
die lernen das ja nicht in der Schule. Dagegen angemessen, wenn
es eine gewerbliche Website ist und man z.B. sieht, dass da vorsätzlich
Texte kopiert worden sind. Oder wenn der andere nach der Anfrage
stur bleibt.

danilo: Zum Urheberrecht: Wie viel Ahnung brauche
ich denn, wenn ich eine recht private Homepage habe, ohne wahnsinnig
viel Traffic – und wo kann ich es lernen?

Thomas Schwenke: Gute Frage, leider ist die Erziehung
(Haus & Schule) darauf echt nicht vorbereitet. Es gibt da eine
gute Seite, wo es sogar mit Comics erklärt wird. Da ich jetzt
nicht so gut suchen kann, stelle ich paar Seiten bei mir im Blog
zusammen, ok? Und das Prinzip ist: Immer Fragen, bevor man nimmt.
Eine Mail reicht.

Moderator: Eine Rückfrage zum Nebenbei-Jurastudium
🙂

Iustitia: Wie konnten Sie neben dem Jura-Studium
noch Webdesigner sein, das Studium ist doch enorm anspruchsvoll
und zeitraubend?

Thomas Schwenke: Freundin, die einem alles übrige
abgenommen hat. 😉 Und ich musste das Studium ja auch finanzieren.
Und ich denke, dass Kellnern o. ä. mindestens, wenn nicht noch
mehr anstrengend ist. Ich konnte zumindest mit einem Hobby Geld
verdienen.

Moderator: Thema Creative Commons Lizenzen:

dauerbrenner: Für einen "Internet-Anfänger"
sehen diese ganzen CC-Lizenzen recht unübersichtlich aus. Wo
kann ich einen schnellen Überblick bekommen, welche Lizenzen
es gibt und welche die richtige für meine Werke ist?

Thomas Schwenke: Darf man Eigenwerbung machen?

Moderator: Sicher.

Thomas Schwenke: Ich habe eine Übersicht
für Einsteiger erstellt: http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-09/creative-commons…
Ja, eine lange URL. Es ist auf jeden Fall mit einfachen Worten und
Bildern ohne Jura-Gerede erstellt.

krawalla: Wenn ich auf meinem Blog Werbung schalte,
darf ich dann noch unter Creatice Commons veröffentlichte Bilder
bzw. Texte verwenden?

Thomas Schwenke: Jetzt gibt es wieder was zu lesen.
Es ist nämlich wieder eine "Es kommt drauf an"-Frage.
Glückwunsch! 😉
Das ist leider eine Grauzone, die kommerzielle Nutzung bei Creative-Commons
(CC). Wird das Blog rein kommerziell betrieben, d.h. der Zweck ist
die Einnahme von Geld, würde ich darin eine kommerzielle Nutzung
sehen. Das ist auch der Fall, wenn ich z.B. auf einer Seite nur
CC-Bilder einstelle und sonst nichts selbst mache, außer die
Werbegelder einzufahren. Auch dann ist es kommerzielle Nutzung.
Ein typisches Blog, bei dem ich hauptsächlich meine Inhalte
verfasse und CC-Inhalte nur untergeordnet einsetze, z.B. zur Illustration,
stellt keine kommerzielle Nutzung dar. Das sind immer noch schwierige
Abgrenzungen. Mein Blog ist z.B. auch Werbung für mich.
Aber ich stelle dort fast nur eigene Inhalte der Öffentlichkeit
zur Verfügung, so dass der Hauptzweck nicht die Einnahme von
Geld durch das Blog ist. Daher sehe ich es nicht als kommerziell
an. Zudem es selbst unter Creative Commons (für nicht kommerzielle
Zwecke).
Für genauere Antworten sind die CC leider noch "zu jung".

nurso: Du schreibst deinen Blog „Advisign“
ja hauptsächlich, um damit Werbung für deine Rechtsberatung
zu machen, oder? Wirkt diese Art der Werbung, bekommst du so Kunden?

Thomas Schwenke: Lol, Ich hätte bei dem Namen
Advisign doch auf die Merkfähigkeit achten sollen.
Eigentlich hat es damit angefangen, dass ich der Webworker-Szene
etwas zurückgeben wollte, wo ich doch so viele Blogs lese und
auch Veranstaltungen besucht habe. Es hat mit Vorträgen angefangen
und da dachte ich mir, ich kann sie auch in ein Blog schreiben.
Der Werbeeffekt ist aber nicht von der Hand zu weisen. Kann ich
nur empfehlen!
Und es schmeichelt einem sehr, sofortige Reaktionen zu kriegen.

Moderator: Thema Markenrecht:

Blogger: Könnte ich theoretisch auch den
Namen meines Blogs als Marke anmelden? Hätte das Vorteile?

Thomas Schwenke: Ja, könntest Du. Kein anderer
könnte im „geschäftlichen Verkehr“ Deinen
geschützten Blog-Namen nutzen.

Dortmundistauchok: Wie sieht das markenrechtlich
aus – dürfte ich z.B. einen Ikea-Blog anmelden oder einen Coca
Cola (von mir aus auch Pepsi)-Blog? Wenn nicht – wieso können
das Bildblog und das GoogleWatchBlog?

Thomas Schwenke: Wenn man geschäftlich tätig
ist, kann man in diesen Fällen eine Markenverletzung begehen.
Und für "geschäftlich tätig sein" können
schon Werbebanner ausreichen. Man würde sich den Ruf einer
bekannten Marke zu nutze machen. Aber auch als Privat-Blogger könnte
man gegen einfache Namensrechte verstoßen.
Erlaubt sind Namen und Domains in denen das „Über“-Verhältnis
ersichtlich ist. Also, dass das Blog über ein Unternehmen ist
und nicht von dem Unternehmen.
Z.B. „Ikea-watchblog.de“ oder „Ikea-magichnicht.de“,
aber nicht „Ikea-welt.de“. Bildblog.de geht rein rechtlich
eigentlich nicht. Ich glaube nur, dass Bild sich die Finger nicht
verbrennen will und nicht dagegen vorgeht. Zusammengefasst: Vorsicht,
in der Domain zum Ausdruck bringen, dass das Blog "über"
und nicht "von" ist.

Moderator: Ikea-magichnicht wäre tatsächlich
ok? Könnte da niemand von Geschäftsschädigung sprechen?

Thomas Schwenke: Nein, das schützt die Meinungsfreiheit.
Vorausgesetzt, man ist kein direkter Konkurrent.
Aber das bezieht sich nur auf die Domain, bei Inhalten sollte man
nie unsachlich werden und nie falsche Tatsachen behaupten. Abgesehen
davon, ich mag IKEA, nicht dass ich dort ausgesperrt werde und auf
die leckeren Würstchen verzichten muss!

frager: Ich habe gelesen, du hattest auch mal
die Idee einer Art Barcamp für Anwälte (oder so ähnlich).
Gab´s mittlerweile schon so was? Wie stellst du dir vor, wie
das ablaufen sollte?

Thomas Schwenke: Ich stelle es mir wie ein normales
Barcamp, nur umgekehrt. Mehr Juristen und weniger Webdesigner. Gesprächsstoff
gebe es genug, eigentlich genauso wie früher auf der Uni. Danach
wird es leider sehr gediegen und etwas steif (zumindest nach meiner
Ansicht). Soweit ich weiß gab es so etwas schon in den USA.
Ich suche gerade nach Ansprechpartnern.

Moderator: Beherrschendes Thema war (und ist)
die beschlossene Vorratsdatenspeicherung. Dazu eine Frage:

stopptÜberwachung: Hallo Herr Schwenke,
was meinen Sie, hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Erfolgsaussichten?

Thomas Schwenke: Eindeutig ja. Unser Gesetz musste
erlassen werden, weil die Europäische Richtlinie über
Vorratsdatenspeicherung Deutschland dazu verpflichtete. Aber:
1. Fehlt wohl der EU eine rechtliche Grundlage, um so ein Gesetz
zu erlassen.
2. Verstößt das Gesetz m.E. gegen die Grundprinzipien
der Menschenwürde, die sowohl im EU-Vertrag als auch in unserem
Grundgesetz stehen. Im Übrigen ist bereits eine Klage Irlands
vor dem Europäischen Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung
anhängig. Solange wird unser Bundesverfassungsgericht das Verfahren
wohl aussetzen. Und ich schätze, die Ausführung des Gesetzes
auch. Und noch etwas m. E. sehr wichtiges: Es sollten sich auch
möglichst viele an der Sammelklage vom Bundesverfassungsgericht
beteiligen. Damit entkräftet man das Argument, dass das Gesetz
ein „subjektives Sicherheitsgefühl“ vermittelt.
Hier ein Link zu der Sammelklage: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

teichtier: Liest du auch Blogs von anderen Anwälten?
Welche würdest du empfehlen – mal abgesehen von lawblog, den
lese ich eh schon 😉

Thomas Schwenke: Oh, die Liste könnte lang
werden! Also, ich finde http://www.telemedicus.info/
sehr gut, wobei dort die Nachrichten im Vordergrund stehen und es
kein reines Blog ist. Henning Krieg lese ich gerne: http://www.kriegsrecht.de
Carsten Ulbrich schreibt immer juristisch sehr genaue Beiträge:
http://www.rechtzweinull.de
Oh man, wenn ich alle nenne wird es lange dauern. Daher ein Hinweis
auf hauptsächlich den Feed von http://www.jurablogs.com/
, wo ich mir die interessanten Beiträge rausziehe. Dort
gibt es Lesestoff genug!

Frank F.: Du wanderst nach Neuseeland aus? Wirst
du von da aus auch als Anwalt oder als Berater für Websites
arbeiten?

Thomas Schwenke: Oh, ich bilde mich nur ein Jahr
lang fort. Mit der Absicht wieder zu kommen!
Die Grenzen zum anglosächsischen Recht verwischen immer mehr.
Ich werde aber auch dort weiter tätig sein. Zwar nicht mehr
vor Gericht, aber Websites prüfen, Haftungsfragen beantworten,
AGBs entwerfen etc. werde ich auch von dort aus machen. Selbstverständlich
werde ich auch bei Websites beraten. Freiheit dank Internet 😉

Moderator: Letzte Frage für heute:

danilo: Du bloggst auf mehreren Seiten, twitterst,
berätst Online-Communities: Was siehst du als größten
Vorteil des Web 2.0 an? Welches Tool hältst du persönlich
für die größte Innovation?

Thomas Schwenke: Also wenn man Creative Commons
als ein (legales) Tool bezeichnen kann, dann das. Damit werden viele
Hürden beseitigt, die sonst den Austausch verhindern. Man kann
remixen ohne viel nachzudenken.

Moderator: Und das waren auch schon wieder 60
Minuten Blogsprechstunde. Vielen Dank an alle Nutzer für die
vielen Fragen und natürlich ein besonderer Dank an Thomas Schwenke
für die Antworten. Das Protokoll zu diesem Chat finden Sie
in Kürze bei politik-digital.de und den Blogpiloten. Das Schlusswort
für heute gebührt dem Gast:

Thomas Schwenke: Danke sehr für die schöne
Stunde und ich freue mich sehr, wenn ich sehe, dass sich sogar schon
Jugendliche fürs Recht interessieren. Viel Spaß noch!

Moderator: Wir wünschen noch einen schönen
Abend.

Thomas Schwenke: Gleichfalls und danke auch!